Evangelische Trägerschaft - Warum und wozu?

Warum sind Evangelische Kirchengemeinden überhaupt in der Trägerschaft von Kindergärten?

Die Evangelische Kirche ist neben den Städten und Gemeinden der größte Kindergartenträger in Baden-Württemberg.

Die Idee der Subsidiarität regelt als Soll-Bestimmung den Vorrang freier Träger vor öffentlichen Trägern.

Im baden-württembergischen Kindergartengesetz bildet sich dies zum einen in der vorgeschriebenen Träger-Pluralität, zum anderen in der Garantie von Mindestzuschüssen ab, die staatlicherseits an freie Träger bezahlt werden, um deren Gemeinwesenarbeit mit zu finanzieren. Darüber hinaus werden in Einzelverträgen mit den jeweiligen Trägern ergänzende Zuschüsse vereinbart, die die Fortsetzung einer pluralen Kindergartenarbeit ermöglichen sollen.

Die Wahrnehmung der Trägerschaft ist für uns mit engen Auflagen verbunden: es gilt bei der Wahl der Betriebsform und beim Personalschlüssel die Entscheidung der kommunalen Bedarfsplanung zu achten und die Vorgaben der Landesbehörden einzuhalten (Betriebsgenehmigung, Hygiene, Sicherheit, Arbeitsrecht, etc.).

Die Kommune beauftragt die Kirche mit einem Teil Ihrer Kindergartenarbeit, diese ist gegenüber der Kommune rechenschaftspflichtig, wie sie diesem Auftrag nachkommt.

Wir wollen als Kirchengemeinde eine Kindergartenarbeit mit evangelischem Profil, die aber offen ist für Kinder aller Konfessionen und Religionszugehörigkeit. Wir achten deshalb auf einen freundlichen, toleranten und wertschätzenden Umgang mit Kindern und Eltern anderer Prägung.